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Möglichkeiten und Grenzen

Gemäss geltendem Kernenergiegesetzes KEG fällt der Entscheid über ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle auf Bundesebene (Bundesrat, eidgenössisches Parlament, gesamtschweizerisches Referendum). Um sicherzustellen, dass die Interessen der Menschen in der betroffenen Region berücksichtigt werden, ist das Instrument der «Regionalen Partizipation» (Mitwirkung) geschaffen worden. Dieses Instrument bietet Chancen, es hat aber auch Grenzen.

 

+ Die «Regionale Partizipation» gibt den Standortregionen eine Stimme

+ Die Interessen, Bedürfnisse und Werte von Behörden, Interessenorganisationen und interessierter Bevölkerung können direkt ins Verfahren eingebracht werden.

+ Die Mitwirkung bietet eine Plattform für Meinungsaustausch, Kritik, Anregung und konkrete Mitarbeit.

+ Bei der Standortwahl, der Ausgestaltung und der Erschliessung von Oberflächenanlagen kommt der regionalen Mitwirkung entscheidende Bedeutung zu.

+ Bei der Studie über die Auswirkungen eines Tiefenlagers auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft können die regionalen Interessen direkt eingebracht werden.

+ Es können Grundlagen für eine nachhaltige Entwicklung der Region (mit oder ohne Tiefenlager) erarbeitet werden.

 

- Über die Grundsatzfrage «Tiefenlager Ja oder Nein» kann die regionale Mitwirkung nicht entscheiden, das ist Bundessache.

- Die regionale Partizipation hat keine Entscheidkompetenz, sie gibt (gewichtige) Empfehlungen zuhanden der Gemeinden, Kantone und des Bundesamtes für Energie ab.

- Zu energiepolitischen Grundsatzfragen kann sich die regionale Partizipation nicht äussern.

- Technische Machbarkeit und Kosten setzen den Empfehlungen der regionalen Mitwirkung Grenzen.

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